(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
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1.
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berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
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2.
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integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
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1.
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Durchführen von betrieblicher und technischer Kommunikation sowie Informationsverarbeitung,
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2.
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Planen und Organisieren der Arbeit,
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3.
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
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4.
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Beraten und Betreuen von Kunden und Kundinnen,
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5.
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Prüfen und Einhalten von Datenschutz- und Informationssicherheitskonzepten,
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6.
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Prüfen und Beurteilen von Schutzmaßnahmen an elektrischen Anlagen und Geräten,
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7.
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Analysieren von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik,
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8.
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Messen und Analysieren physikalischer Kennwerte an Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik,
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9.
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Projektieren der Arbeit,
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10.
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Montieren, Installieren und Integrieren von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik,
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11.
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Parametrieren, Inbetriebnehmen und Übergeben von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik,
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12.
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Installieren, Programmieren, Einrichten und Testen von Software zur Steuerung der Systeme
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13.
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Bedienen und Administrieren von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik,
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14.
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Sicherstellen des Betriebes von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik,
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15.
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Umsetzen und Integrieren von Datenschutz- und Informationssicherheitskonzepten und
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16.
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Warten, Instandhalten, Betreiben und Optimieren von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
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1.
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Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
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2.
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Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
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3.
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Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie
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4.
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digitalisierte Arbeitswelt.
(4) Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach den Absätzen 1, 2 und 3 sind in einem der folgenden Einsatzgebiete der Informations- und Kommunikationstechnik zu vermitteln:
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1.
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Geräte-, Informations- und Bürosystemtechnik,
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2.
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Sende-, Empfangs- und Breitbandtechnik,
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3.
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Brandschutz- und Gefahrenmeldeanlagen oder
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4.
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Telekommunikationstechnik.
Das Einsatzgebiet wird vom Ausbildungsbetrieb festgelegt.
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